Fahrzeugtransport EU: Zoll und Papiere erklärt
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — das bedeutet: jeder Fahrzeugtransport über die Grenze ist ein Zollvorgang. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist mit dem richtigen Partner unkompliziert.
Schweiz → EU: Was Sie wissen müssen
Da die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, muss bei jedem grenzüberschreitenden Transport eine Zollanmeldung gemacht werden. Das gilt sowohl für den Export aus der Schweiz als auch für den Import in ein EU-Land.
Diese Dokumente werden benötigt
Fahrzeugausweis (Zulassungsschein)
Original oder beglaubigte Kopie
Exportverzollung (EZV)
Wird bei der Schweizer Zollstelle eingereicht
Kaufvertrag oder Rechnung
Bei Kauf oder Verkauf über die Grenze
Vollmacht (bei Beauftragung)
Wenn Agrin Transporte die Zollabwicklung übernimmt
Personalausweis / Reisepass
Des Fahrzeughalters
Zollformular EX (für Export)
Für den Nachweis bei der Zollbehörde
Import in die Schweiz (aus EU)
Bringen Sie ein Fahrzeug aus einem EU-Land in die Schweiz, gelten folgende Regeln:
- →Importverzollung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)
- →MWST auf dem Fahrzeugwert (7.7%) wird fällig
- →Fahrzeug muss für die Schweiz zugelassen und geprüft werden (MFK)
- →Lichter, Spiegel und Sicherheitsstandards müssen CH-konform sein
Agrin Transporte übernimmt die Zollabwicklung
Wir organisieren nicht nur den Transport, sondern erledigen auf Wunsch die gesamte Zoll- und Papierarbeit für Sie. Import, Export, Dokumentation — alles aus einer Hand. Für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Quellen: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), ezv.admin.ch, MWSTG