Zurück zum Blog
Wissen

Fahrzeugtransport EU: Zoll und Papiere erklärt

Agrin Transporte·15. Mai 2025·6 Min. Lesezeit

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — das bedeutet: jeder Fahrzeugtransport über die Grenze ist ein Zollvorgang. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist mit dem richtigen Partner unkompliziert.

Schweiz → EU: Was Sie wissen müssen

Da die Schweiz nicht Teil der EU-Zollunion ist, muss bei jedem grenzüberschreitenden Transport eine Zollanmeldung gemacht werden. Das gilt sowohl für den Export aus der Schweiz als auch für den Import in ein EU-Land.

Diese Dokumente werden benötigt

Fahrzeugausweis (Zulassungsschein)

Original oder beglaubigte Kopie

Exportverzollung (EZV)

Wird bei der Schweizer Zollstelle eingereicht

Kaufvertrag oder Rechnung

Bei Kauf oder Verkauf über die Grenze

Vollmacht (bei Beauftragung)

Wenn Agrin Transporte die Zollabwicklung übernimmt

Personalausweis / Reisepass

Des Fahrzeughalters

Zollformular EX (für Export)

Für den Nachweis bei der Zollbehörde

Import in die Schweiz (aus EU)

Bringen Sie ein Fahrzeug aus einem EU-Land in die Schweiz, gelten folgende Regeln:

  • Importverzollung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)
  • MWST auf dem Fahrzeugwert (7.7%) wird fällig
  • Fahrzeug muss für die Schweiz zugelassen und geprüft werden (MFK)
  • Lichter, Spiegel und Sicherheitsstandards müssen CH-konform sein

Agrin Transporte übernimmt die Zollabwicklung

Wir organisieren nicht nur den Transport, sondern erledigen auf Wunsch die gesamte Zoll- und Papierarbeit für Sie. Import, Export, Dokumentation — alles aus einer Hand. Für alle EU-Mitgliedsstaaten.

EU-Transport planen?

Wir kümmern uns um Transport und Zoll. Einfach anfragen.

Jetzt anfragen

Quellen: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), ezv.admin.ch, MWSTG